agilis

EBE-Serviceportal

Im EBE-Serviceportal von agilis können Sie einfach,
sicher und schnell Ihr erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) online bezahlen.

Um diese und weitere Funktionen rund um Ihre Forderung zu nutzen,
melden Sie sich bitte mit Ihrer EBE-Nummer an.

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Informationen

Zahlarten
Im EBE-Serviceportal können Sie bequem online bezahlen.
Nachträgliche Vorlage
Bis zu 7 Tage nach Erhalt des EBE können Sie einen gültigen Fahrschein nachreichen.
Fragen
Wo finde ich Informationen zu häufig gestellten Fragen?
Login
Der Login erfolgt über Ihre 13-stellige EBE-Nummer.
Beförderungs­bedingungen
Die geltenden Beförderungs­bedingungen für die beiden agilis-Netze finden Sie auf agilis.de
Kontakt
Sie möchten mit uns Kontakt aufnehmen? Loggen Sie sich mit Ihrer EBE-Nummer ein. Login nicht möglich?
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Häufig gestellte Fragen

Ich habe ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) erhalten und möchte nachträglich ein Ticket vorlegen. Was muss ich tun?

Bis zu 7 Tage nach Erhalt Ihres EBE können Sie Ihre persönliche, zum Zeitpunkt der Fahrt gültige Fahrkarte nachreichen. Das geht komfortabel im EBE-Serviceportal. Befinden Sie sich innerhalb dieser Frist, werden Sie automatisch auf diese Möglichkeit hingewiesen, nachdem Sie sich mit Ihrer EBE-Nummer eingeloggt haben. Selbstverständlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, den Fahrausweis in einem der agilis-Kundencenter vorzulegen. Der nachträgliche Nachweis im Zug ist nicht möglich.

Ich wurde im Zug ohne gültigen Fahrschein angetroffen und habe keinen Beleg erhalten. Was muss ich jetzt tun?

War die Aushändigung des EBE-Belegs im Zug nicht möglich, wird Ihnen die zugehörige Rechnung mit allen relevanten Informationen postalisch zugesandt. Eine Zahlung oder nachträgliche Vorlage eines zum Zeitpunkt der Fahrt gültigen Fahrscheins ist Ihrerseits vor Erhalt dieses Schreibens nicht notwendig.

Ich möchte mein EBE online bezahlen, aber der Login ist nicht möglich. Woran liegt das?

Bitte überprüfen Sie die Schreibweise der 13-stelligen Nummer ohne Leerzeichen. Diese finden Sie oben auf Ihrem EBE-Beleg beziehungsweise auf Ihrem Anschreiben. Die Datenübermittlung kann nach Ausstellung bis zu 48 Stunden dauern, erst dann ist ein Login im EBE-Serviceportal möglich. Ist ein Login nach Ablauf der 48 Stunden weiterhin nicht möglich, erreichen Sie uns über das allgemeine Kontaktformular.

Welche weiteren Bezahlmöglichkeiten habe ich?

Im agilis-Serviceportal stehen Ihnen komfortable Bezahlmöglichkeiten zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie die Forderung auch per Überweisung begleichen. Die Bankverbindung finden Sie auf Ihrem EBE-Beleg.

 

 

Ich bin eine bevollmächtigte Person (z.B. Eltern, Betreuer), die im Auftrag von jemandem, der ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhalten hat, mit agilis in Kontakt treten möchte. Wie gehe ich vor?

Bevollmächtigte Personen wenden sich bitte über das allgemeine Kontaktformular an uns. Bitte fügen Sie in diesem Fall einen Nachweis bei, zum Beispiel eine Vollmacht.

Auf welcher Rechtsgrundlage wurde das erhöhte Beförderungsentgelt ausgestellt?

Beginnt ein Reisender seine Fahrt, ohne im Besitz eines für diese Fahrt gültigen Fahrscheins zu sein, ist er laut Eisenbahnverkehrsordnung zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet. Die Gültigkeit eines Tickets richtet sich nach dem jeweiligen Tarif (DB, VGN, DING, RVV, VGI) sowie den geltenden Beförderungsbedingungen.

Was passiert mit meinen persönlichen Daten?

Zum Zweck der Vorgangsbearbeitung eines erhöhten Beförderungsentgelts, der Prüfung auf Wiederholungstäter und - in bestimmten Fällen - zur Strafantragstellung erheben und verarbeiten wir folgende Daten: Anrede, Vorname, Name, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Ausweisnummer, Daten des Beleges zum erhöhten Beförderungsentgelt (EBE). Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz.

Was geschieht nach Ablauf der Zahlungsfrist?

Das erhöhte Beförderungsentgelt ist innerhalb einer Woche zu begleichen. Bleibt diese Frist Ihrerseits ungenutzt, erheben wir für jede schriftliche Zahlungserinnerung ein gesondertes Entgelt gemäß Anlage 1 der agilis-Beförderungsbedingungen. Diese finden Sie auf www.agilis.de.

Kann das erhöhte Beförderungsentgelt strafrechtliche Folgen haben?

Die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ohne gültigen Fahrausweis stellt eine Erschleichung von Leistungen nach § 265a StGB dar. Die Verfolgung im Straf- und Bußgeldverfahren sowie die Geltendmachung weiterer zivilrechtlicher Ansprüche behalten wir uns ausdrücklich vor.

Ich möchte mein erhöhtes Beförderungsentgelt reklamieren. Wie gehe ich vor?

Wenn Sie Ihr erhöhtes Beförderungsentgelt reklamieren möchten oder eine Frage dazu haben, loggen Sie sich bitte zunächst im Serviceportal mit Ihrer EBE-Nummer ein. Dort finden Sie unter „Kontakt“ die Möglichkeit, uns eine Nachricht zu schreiben.

Wo finde ich die Kontaktdaten der zuständigen Schlichtungsstelle?

Wir prüfen jedes Anliegen unserer Kunden und versuchen bei Problemen stets eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollte es jedoch zwischen der agilis Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG / der agilis Verkehrsgesellschaft mbH & Co. KG und dem Reisenden in Bezug auf die Leistungserbringung des Verkehrsunternehmens zu Meinungsverschiedenheiten kommen, erklären wir uns bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Aus diesem Grund sind wir Mitglied der söp, Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. An diese kann sich der Reisende unter folgenden Kontaktdaten wenden, wenn er vorher bereits mit agilis in Kontakt getreten ist und keine Lösung erzielt werden konnte:

söp Schlichtungsstelle
für den öffentlichen Personenverkehr e.V.
Fasanenstr. 81
10623 Berlin

www.soep-online.de

Weitere Adressen von weiteren Schlichtungsstellen für Fahrgastrechte finden Sie unter www.fahrgastrechte.info oder www.busse-bahnen.de.